Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen, Aufstellung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen, Errichtung eines Carports.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig



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